Weitere Deeskalationsschritte im Handelsstreit EU–USA

22.6.2021

Einen weiteren Deeskalationsschritt gab es im Handelsstreit der EU mit den USA. Mit DVO (EU) 2021/866 (ABl. L 190/94 v. 31.5.2021) wurden die zusätzlichen Wertzölle in Höhe von 10, 25, 35 bzw. 50 % auf US-Waren des Anh. II der DVO (EU) 2018/886, deren Einführung (als zweite Sanktionsstufe) ab 1.6.2021 als Kompensation für die US-Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse vorgesehen war, bis 30.11.2021 ausgesetzt. Sie gelten daher erst ab 1.12.2021, um weitere Zeit für die laufenden Handelsverhandlungen zu gewinnen. Nicht davon betroffen sind die zusätzlichen Wertzölle in Höhe von 10 bzw. 25 %, welche die EU auf US-Waren des Anh. I der DVO seit 22.6.2018 (erste Sanktionsstufe) erhebt. – Auch im Boeing-Airbus-Streit gibt es ein verlängertes Moratorium. Beim EU-Gipfel mit US-Präsident Biden am 15.6.2021 in Brüssel sind beide Seiten nach Pressemeldungen übereingekommen, die gegenseitigen Strafzölle wegen des schon über 17jährigen Streits über die WTO-widrigen staatlichen Subventionen für einen Zeitraum von fünf Jahren auszusetzen. Sie waren schon bisher durch Vereinbarung bis Anfang Juli ausgesetzt (s. Online News v. 21.4.2021).

KPME


Verlag C.F. Müller

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