Neues im Airbus-Boeing-Streit

21.4.2021

Im Handelsstreit zwischen den USA und der EU wurde am 4.3.2021 eine Übereinkunft erzielt, die gegenseitigen Sanktionsmaßnahmen (Strafzölle) im Airbus-Boeing-Streit für einen Zeitraum von vier Monaten wechselseitig auszusetzen, um Verhandlungen über eine ausgewogene Beilegung der beiden WTO-Streitigkeiten über große Zivilflugzeuge zu ermöglichen. Mit DVO (EU) 2021/425 (ABl. L 84/16 v. 11.3.2021) hat die EU deshalb ihre zusätzlichen Zölle der DVO (EU) 2020/1646 im Zeitraum vom 11.3 bis 10.7.2021 ausgesetzt. Nach dem kürzlichen Abkommen über die Abschaffung von Zöllen auf bestimmte Waren darf dies als weiterer Schritt in Richtung auf die beabsichtigte Normalisierung der Handelsbeziehungen gewertet werden.

KPME


Verlag C.F. Müller

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