GNotKG - Gerichts- und Notarkostengesetz
Rohs/Wedewer
Der bewährte Heidelberger Kommentar als Online-Modul
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Inhalt
Der seit Jahrzehnten bewährte Kommentar "Rohs/Wedewer" verzahnt das materielle Recht mit dem Kostenrecht und wird dadurch mit seinen wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisnahen Erläuterungen allen Anforderungen der täglichen Praxis gerecht.
Die Vorschriften sind stets auf neuestem Stand. Insbesondere sind die Änderungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) bereits verarbeitet.
Besonders hervorzuheben sind neue "ABC", die alphabetisch alle in Betracht kommenden Verträge und Erklärungen mit Ausführungen zur Gebühr und zum Geschäftswert erläutern (Nr. 21100-21102 KV-GNotKG Rn. 62 ff, Nr. 21200-21201 KV Rn. 36 ff, § 36 GNotKG Rn. 12 ff). So ist der einzelne Kostenfall mit diesen ausführlichen "ABC" in der Regel ganzheitlich lösbar, ohne dass die Einzelvorschriften nachgeschlagen werden müssen.
Fortgeführt von
- Günther Rohs, Ministerialdirigent a.D.
- Dr. Wolfram Waldner, Notar a.D.
- Harald Wudy, Wiss. Leiter der Prüfungsabteilung der Ländernotarkasse.