Erweiterung des gemeinsamen Versandverfahrens (gemVV)

1.4.2025

Georgien ist mit Wirkung ab 1.2.2025 dem gemVV und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Mit Beschl. Nr. 3/2024 des Gemischten Ausschusses EU-CTC (ABl. L 2025/174 v. 27.1.2025) sind im Hinblick auf diesen Beitritt die Anl. III und IIIa zum Übereinkommen über ein gemVV angepasst worden. In Anl. III wurden die Anh. C 1 und C 2 (Vordrucke der Verpflichtungserklärungen des Bürgen bei Einzelsicherheit) und  C4 (bei Gesamtsicherheit) geändert und in den Anh. C 5 und C 6 sowie in Anl. III A1a Tit. IV Georgien eingearbeitet. Die bisherigen Vordrucke dürfen bis zum 30.6.2024 weiterverwendet werden, wenn die notwendigen geografischen Änderungen und die notwendigen Änderungen hinsichtlich eines Wahldomizils oder eines Zustellungsbevollmächtigten vorgenommen werden. Entsprechende Änderungen gab es im Unionsrecht in der UZK-DVO (IA) durch die DVO (EU) 2025/411 (ABl. L 2025/411 v. 6.3.2025) in den Anh. 32-01, 32-02 und 32-03 sowie in den Anh. 72-04 Teil II Kap. VI und VII.

KPME


Verlag C.F. Müller

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