13.9.2024
Am 1.7.2024 ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Kenia (ABl. L 2024/1648 v. 1.7.2024) in Kraft getreten (ABl. L 2024/1684 v. 1.7.2024). Das Abkommen soll den bilateralen Warenhandel ankurbeln und die Investitionsflüsse verstärken. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit handelt es sich nach Einschätzung der Kommission um das ehrgeizigste Abkommen, das bisher mit einem afrikanischen Land ausgehandelt wurde. Es könne daher als Muster für weitere nachhaltige Handelsabkommen dienen. Kenia ist mit seiner Wirtschaftskraft der wichtigste Partner in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC). Der Gesamtwert des Handels zwischen der EU und Kenia belief sich 2023 auf 3 Mrd. EUR. Das WPA soll zudem mehr Chancen für kenianische Unternehmen und Exporteure schaffen, da es den EU-Markt für kenianische Waren vollständig öffnet. Das Abkommen steht den anderen Mitgliedern der EAC (Burundi, Ruanda, Tansania und Uganda) zum späteren Beitritt offen. Gegenwärtig behelfen sich die Vertragsparteien noch mit den MAR-Ursprungsregeln der VO (EU) 2016/1076 (Marktzugangsverordnung) als anwendbares Recht der jeweils einführenden Vertragspartei, jedoch soll so bald wie möglich ein eigenständiges Ursprungsprotokoll verabschiedet werden.
KPME