Update #66: Das neue Energieeffizienzgesetz

Wen betrifft es? Übergreifendes Thema (7.5.2024)

Neben der Energiewende und der Dekarbonisierung der Wirtschaft ist die Steigerung der Energieeffizienz eines der Pfeiler der Klimaschutzpolitik. Die Vorgaben dazu kommen vor allem von der EU, etwa durch die EU-Gebäude-Richtlinie (Praxishandbuch, Teil 1, Kap. 2, B, IX) oder die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (Praxishandbuch, Teil 1, Kap. 2, B, X).

Mit dem neuen Energieeffizienz-Gesetz setzt die Bundesregierung jetzt weitere Vorgaben aus diesen Richtlinien um.

Das Gesetz legt zunächst Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie bis zum Jahr 2030 fest. Darüber hinaus wird ein Endenergieverbrauchsziel für 2045 angepeilt. Damit sollen Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen zeitig planen und in energiesparende Maßnahmen investieren können. Diese neuen Ziele entsprechen dem deutschen Klimaschutzgesetz, wonach bis 2045 der Endenergieverbrauch in Deutschland um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 sinken muss.

Konkret verpflichtet das Gesetz Bund und Länder, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen – entsprechend den EU-Vorgaben. Der Bund soll bis 2030 jährlich Endenergie von 45 Terawattstunden einsparen, die Länder drei Terawattstunden. Bund, Länder und Kommunen müssen Energiemanagementsysteme einführen und dabei jährlich zwei Prozent Endenergie sparen. Die öffentliche Hand soll damit vorbildlich vorangehen.

Aber auch Unternehmen mit hohem Energieverbrauch sind gefordert. So müssen alle Unternehmen, mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten.

Schließlich gibt es auch noch Vorgaben für Rechenzentren. Für neue Rechenzentren gelten jetzt erstmals Energieeffizienzstandards. Außerdem sind die Rechenzentren sparsam zu kühlen. Auch für bestehende Rechenzentren werden Effizienzanforderungen eingeführt. So müssen die Betreiber der Rechenzentren Abwärme nutzen. Denn damit können sie viel Energie sparen. Alle Betreiber von großen Rechenzentren sollen zudem Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Sie müssen Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen und ihre Kunden über ihren genauen Energieverbrauch informieren.

Die Einzelheiten des Gesetzes finden sich hier.


Verlag C.F. Müller

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