23.1.2024
Mit mehreren Rechtsakten haben EP und Rat die Rechtsgrundlagen für eine Digitalisierung des Visumverfahrens im Schengenraum geschaffen. Im Hinblick auf die allgemeine Einführung des digitalen Visums wurden mit VO (EU) 2023/2667 (ABl. L 2023/2667 v. 7.12.2023) die VOen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2017/2226 sowie die VOen (EG) Nr. 693/2003, (EG) Nr. 694/2003 und das Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen geändert. Ergänzend bringt die VO (EU) 2023/2685 (ABl. L 2023/2685 v. 7.12.2023) Änderungen der VO (EG) Nr. 1683/95 über eine einheitliche Visagestaltung. Die Kommission ist zum Erlass von Durchführungsvorschriften ermächtigt, und sie bestimmt auch den Zeitpunkt des Geltungsbeginns der VO. Einige Vorschriften gelten jedoch bereits früher, zumeist ab 28.6.2024. – Durch Aufgabe seines Vetos hat Österreich am letzten Tag der spanischen EU-Präsidentschaft den Weg für einen stufenweisen Vollbeitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Raum im Jahr 2024 frei gemacht. Ab dem 31.3.2024 sollen zunächst die Personenkontrollen im Luft- und Seeverkehr entfallen (Ratsbeschl./EU 2024/210, ABl. L 2024/210 v. 4.1.2024).
KPME