23.1.2024
Die EU hat mit Wirkung ab 1.10.2023 die Nummerierung ihres ABl. geändert. Das ABl. erscheint nicht mehr als tägliche Sammelausgabe aller an diesem Tag veröffentlichten Rechtsakte, sondern jeder an diesem Tag veröffentlichte Rechtsakt und überhaupt jede amtliche Veröffentlichung (Mitteilung) stellt sozusagen ein eigenständiges ABl. mit separater Nummerierung dar. I.d.R. bestimmt die Nummer des Rechtsakts die Nummer des ABl. – Bsp.: Die VO (EU) 2023/2663 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen erscheint im ABl. L 2023/2663 v. 27.11.2023. Neue Zitierweise: VO (EU) 2023/2663 (ABl. L 2023/2663 v. 27.11.2023). Die Unterscheidung zwischen dem ABl. L und dem ABl. C wurde beibehalten. ABl. LI oder CI gibt es jetzt nicht mehr.
KPME