Wen betrifft es? Energieintensive Industrie (23.1.2024)
Energieintensive Unternehmen litten die letzten Jahre stark unter erhöhten Stromkosten, insbesondere durch die EEG-Umlage. Daher bekamen Unternehmen ab einer bestimmten Stromkostenintensität eine Reduzierung dieser Kosten, die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung (Praxishandbuch, 2. Teil, 3. Kap., B) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Wer über einen Begrenzungsbescheid danach verfügte, bekam sozusagen im Huckepack auch noch eine Reduktion von KWK- und Offshore-Netzumlage.
Nachdem die EEG-Umlage abgeschafft wurde und die Förderung erneuerbarer Energien jetzt über den Klimaschutzfonds des Bundes erfolgt, ist eine Begrenzung der EEG-Umlage nicht mehr erforderlich. Es bleibt aber die Begrenzung für die KWK- und Offshore-Netzumlage. Hierfür müssen die Unternehmen also weiterhin Anträge beim BAFA stellen.
Normalerweise werden diese Anträge am Ende des Antragsjahres für das nächste Jahr beschieden. Dieses Jahr ist es aber anders. Die Bescheide werden erst im Januar 2024 verschickt. Das hat unter anderem mit der bisher noch fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission zu tun. Nachteile dürften den Unternehmen dadurch indes nicht entstehen, da die Begrenzung ohnehin erst ab der zweiten verbrauchten Gigawattstunde greift.