Verlängerung der befristeten Schutzmaßnahmen bei Getreideprodukten mit Ursprung Ukraine

12.7.2023

Mit DVO (EU) 2023/1100 (ABl. LI 144/1 v. 5.6.2023, ber. L 149/91 v. 9.6.2023) sind die  präventiven Schutzmaßnahmen bei Getreideprodukten mit Ursprung Ukraine, die ursprünglich bis 5.6.2023 befristet waren, bis 15.9.2023 verlängert worden, wobei der Warenkatalog leicht verändert und präzisiert worden ist. Betroffen sind ab 6.6.2023 Weichweizen (ex 1001 99 00 HS), Mais (1005 90 00), Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet (1205 10 90; ex 1205 90 00), Sonnenblumenkerne, auch geschrotet (1206 00 91; 1206 00 99). Ausgenommen sind jeweils Samen zur Aussaat. Die genannten ukrainischen Erzeugnisse dürfen daher weiterhin zwar durch Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien oder der Slowakei befördert, dort aber weder in den zollrechtlich freien Verkehr noch in das Zolllager, die Freizone oder die aktive Veredelung übergeführt werden. Es wird erwartet, dass sich das Preisniveau in den betroffenen Ländern bis dahin wieder stabilisiert und durch die Möglichkeit der Durchfuhr im kontrollierten Versandverfahren die Absatzmärkte der Ukraine in anderen Mitgliedstaaten sowie in Drittländern gesichert bleiben.

KPME


Verlag C.F. Müller

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