Vorschlag für eine umfassende Reform des Unionszollrechts

12.7.2023

Der UZK wird bald schon wieder Geschichte sein. Am 17.5.2023 hat die Kommission ihre Vorschläge für eine umfassende Reform des Unionszollrechts vorgelegt. Es soll sich um die ehrgeizigste und umfassendste Reform der EU-Zollunion seit ihrer Gründung im Jahr 1968 handeln. Wer sich jetzt schon damit befassen möchte, wird auf der Zollwebsite der Kommission ausführlich informiert. Im Mittelpunkt der Reform steht ein EU Zoll-Datenmanagementsystem (EU Customs Data Hub), welches von einer neu zu errichtenden EU-Zollbehörde geführt und betreut wird. Dieses System soll nach und nach die vorhandenen Zoll IT-Infrastrukturen der Mitgliedstaaten ersetzen und so bis zu 2 Mrd. € Betriebskosten pro Jahr einsparen. Das neue System startet im Jahr 2028 für Lieferungen im elektronischen Handel, soll ab 2032 von allen Handelssparten auf freiwilliger Basis genutzt werden können und 2038 dann obligatorisch für alle Handelsunternehmen werden. Zur Entlastung der Verbraucher werden im elektronischen Handel künftig Online-Plattformen als offizielle Importeure für die Abwicklung der Zölle und Steuern verantwortlich sein. Im Gegenzug soll die Wertgrenze von 150 €, bis zu der Sendungen zollfrei sind, entfallen, weil diese in ca. 65 % aller Fälle betrügerisch ausgenutzt wird. Diese neue maßgeschneiderte Regelung für den elektronischen Geschäftsverkehr soll zusätzliche Zolleinnahmen in Höhe von 1 Mrd. EUR pro Jahr generieren.

Auf der genannten Website finden Sie folgende Informationen: (1) Mitteilung der Kommission an das EP, den Rat und den WISO v. 17.5.2023 COM(2023) 257 final: Zollreform – Die Zollunion auf die nächste Stufe heben; (2) den Vorschlag für eine VO des EP und des Rates zur Errichtung des Zollkodex der Union und der Zollbehörde der EU und zur Aufhebung des UZK; (3) den Vorschlag für eine VO des Rates zur Änderung der VO (EG) Nr. 2658/87 hinsichtlich der Einführung einer vereinfachten Zolltarifbehandlung von Fernverkäufen von Waren und der VO (EG) Nr. 1186/2009 im Hinblick auf die Abschaffung der Zollbefreiung; (4) den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Mehrwertsteuervorschriften für Steuerpflichtige, die den Fernabsatz eingeführter Gegenstände erleichtern, und die Anwendung der Sonderregelung für Fernverkäufe von Gegenständen, die aus Drittländern eingeführt werden, sowie der Sonderregelungen für die Erklärung und Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer; (5) eine Folgenabschätzung der EU-Zollreform; (6) eine Zusammenfassung der Folgenabschätzung  und (7) ein Factsheet zur EU-Zollreform (die Nrn. 2 bis 7 bislang nur in engl. Sprache). 

KPME


Verlag C.F. Müller

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