Wen betrifft es? Die energieintensive Industrie (1.6.2023)
Klimaschutzminister Habeck hat jetzt das lange erwartete Arbeitspapier für einen Industriestrompreis vorgelegt. Ziel des Industriestrompreises ist es, energieintensive Unternehmen dauerhaft in Deutschland zu halten und Deutschland auch mittelfristig in seiner Wettbewerbsfähigkeit zu stärken (vgl. zu den bisherigen Bemühungen in dieser Richtung Praxishandbuch Teil 2, Kap. 3).
Erreicht werden soll dieses Ziel durch zwei Phasen, einen sogenannten mittelfristigen Brückenstrompreis, der bis 2030 gelten soll und einen langfristigen Transformationsstrompreis nach dem Jahr 2030.
Zum Brückenstrompreis:
Begünstigte sollen energieintensive Unternehmen sein, die im internationalen Wettbewerb stehen, aber auch die neue energieintensive Transformationsindustrie.
Es soll ein besonderes Antragsverfahren eingerichtet werden wie einst bei der besonderen Ausgleichsregelung (Richtung Praxishandbuch Teil 2, Kap. 3, B).
Der Strompreis soll auf 6 Cent gedeckelt werden, aber nur für 80 % des Verbrauchs, um noch Sparanreize zu erhalten.
Finanziert werden soll das Ganze aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, was die FDP derzeit aber noch ablehnt.
Voraussetzung für die Beihilfe ist eine Transformationsverpflichtung des begünstigten Unternehmens: Es muss bis 2045 klimaneutral sein, außerdem nach Tarif bezahlen und eine Standortgarantie für Deutschland geben.
Zum Transformationsstrompreis (ab 2030):
Ziel ist ein wettbewerbsfähiger erneuerbarer Industriestrompreis in der Nähe der Gestehungskosten.
Parallel sollen die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden, gestützt durch Kapitalkostenreduzierung in Form von Staatsbürgschaften und Zinsverbilligungen.
Zusätzlich soll erneuerbarer Strom mit sogenannten Carbon Contracts for Difference (CfD) gefördert werden.
Der Grünstrombezug der Industrie mit ppas (power-purchase-agreements) soll durch Staatsbürgschaften sowie Haftungsfreistellung von kreditgebenden Banken abgesichert werden und dieses Instrument auch für den Mittelstand attraktiver werden.
Es soll eine Reduzierung der Netzentgelte bei Grünstrombezug aus räumlicher Nähe geben.
Das Arbeitspapier kann hier eingesehen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/W/wettbewerbsfaehige-strompreise-fuer-die-energieintensiven-unternehmen-in-deutschland-und-europa-sicherstellen.html