Alternative Ursprungsregeln im Pan-Euro-Med-Raum
9.5.2023
Die Kommission hat in einer Mitteilung über die Anwendung der Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) eine neue Matrix herausgegeben (ABl. C 51/1 v. 10.2.2023). Hiernach wenden ab 1.2.2023 die sechs Balkanstaaten (Albanien, Nordmazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo) jeweils untereinander und alle sechs jeweils mit Moldau die alternativen Ursprungsregeln an.
KPME
Verlag C.F. Müller