9.5.2023
Während Anträge auf eine AEO-Bewilligung in D ab 1.3.2023 über den „Internetantrag AEO“ (IAEO) im Zoll-Portal erfolgen müssen (FM Zoll v. 22.2.2023), sind Anträge auf Erteilung mitgliedstaatenübergreifender Bewilligungen, d.h. Bewilligungen, an denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist (z.B. ehemalige Einzige Bewilligungen), ausschließlich in elektronischer Form über das EU-Trader-Portal (EU-TP) zu stellen. Für das „Importieren“ von umfangreichen Aufstellungen (z.B. Waren oder Erzeugnisse) werden im EU-TP Vorlagen in Form von Excel-Tabellen („templates“) bereitgestellt. Diese müssen zunächst über die Schaltfläche „Exportieren“ in den jeweiligen Anträgen oder Bewilligungen aufgerufen und heruntergeladen werden (FM Zoll v. 6.3.2023). – Über den aktuellen Stand der im UZK-Arbeitsprogramm definierten elektronischen Systeme und die weitere Planung (auch der konsolidierten nationalen Planungsinformationen) informiert die Taxation and Customs Union News v. 25.4.2023.
KPME