Neuer Rahmen für staatliche Beihilfen Ukraine

9.5.2023

Der Befristete Krisenrahmen v. 28.10.2022 (BKR Ukraine) wurde mit Wirkung zum 9.3.2023 zurückgezogen und durch den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels (BR Ukraine) ersetzt (Mitteilung der Kommission im ABl. C 101/3 v. 17.3.2023). Er legt die Vereinbarkeitskriterien für Beihilfemaßnahmen fest, die die Mitgliedstaaten gewähren können, um die wirtschaftlichen Folgen des Angriffs Russlands auf die Ukraine und seiner unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen einschließlich der z.B. von Russland getroffenen Gegenmaßnahmen abzumildern. Er ist auf alle ab dem 9.3.2023 neu angemeldeten Maßnahmen sowie ggf. auch auf vor diesem Datum angemeldete Maßnahmen anzuwenden. Hilfreich ist der zu Beginn des BR aufgenommene gedrängte Überblick über die bisherigen 10 Sanktionspakete gegen Russland. Ein 11. ist in Vorbereitung.

KPME


Verlag C.F. Müller

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