1.2.2023
Auf die versandrechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des IT Standards NCTS Phase 5 weist das Zollinformationsschreiben in FM Zoll v. 11.11.2022 hin. Bekanntlich bietet die deutsche Zollverwaltung den neuen IT-Standard NCTS Phase 5 bereits seit 6.3.2021 durch das ATLAS-Versand Release 9.1 an. ATLAS-Teilnehmer haben noch eine Übergangszeit bis 16.7.2023, um ihre Software auf das neue ATLAS-Versand ab Release 9.1 umzustellen (sog. weiche Migrationsphase). Die mit dem neuen System verbundenen versandrechtlichen Neuerungen treten jedoch grds. erst dann einheitlich in Kraft, wenn alle EU-Mitgliedstaaten und alle Staaten des gemeinsamen Versandübereinkommens ihre jeweiligen nationalen Versandanwendungen einheitlich auf den neuen IT-Standard NCTS Phase 5 umgestellt haben. Dies muss nach dem Plan der Kommission spätestens bis zum 1.12.2023 erfolgen. Die Neuerungen betreffen die Erfassung von Unterwegsereignissen, das papierbasierte VBD und Mittel zur Vorlage der Versand-MRN, das Ende des papierbasierten grenzüberschreitenden (vEVV) sowie des nationalen (nEVV) vereinfachten Eisenbahnversandverfahrens, das Ende der papierbasierten vereinfachten Unionsversandverfahren Luft und See Stufe 1, ausgesetzte Eisenbahnwagen im Versandverfahren, künftig verpflichtende Angabe der Warennummer im Versandverfahren, die verpflichtende Angabe „Transportmittel beim Abgang“ (Erweiterung der Ausnahmefälle), die neue Struktur der elektronischen Versandanmeldung im Anh. B UZK-DelVO, die neue Funktion „Ausgangszollstelle im Versandverfahren sowie die neue „Local Reference Number“ (LRN). S. auch E-VSF N 35 2022 Nr. 158 v. 12.12.2022.
KPME