Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll

1.2.2023

Mit der VO (EU) 2022/2399 des EP und des Rates vom 23.11.2022 (ABl. L 317/1 v. 9.12.2022) wird eine Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll eingerichtet. Das elektronische Single-Window-System der EU für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich (EU CSW-CERTEX) soll die Interaktion zwischen den nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll mit den im Anh. der VO genannten Nichtzollsystemen der Union unterstützen und den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden, zuständigen Partnerbehörden und Wirtschaftsbeteiligten auf elektronischem Wege verbessern. Art. 23 der VO führt das EU CSW-CERTEX in den UZK ein und ändert dazu die Art. 5 und 163 UZK mit Wirkung ab 12.12.2022. In die Definitionsnorm des Art. 5 UZK wurde unter der Nr. 2 der neue Buchst. e aufgenommen, wonach die VO (EU) 2022/2399 nebst ihren noch zu erlassenden Durchführungsvorschriften zu den „zollrechtlichen Vorschriften“ i.S.d. UZK gehören. Art. 163 Abs. 1 UZK wird um einen Unterabs. ergänzt, der fingiert, dass sich die erforderlichen Unterlagen für die anwendbaren im Anh. der VO (EU) 2022/2399 aufgeführten Nichtzollformalitäten (z.B. Kontrollbescheinigung) als zum Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung im Besitz des Anmelders befinden und für die Zollbehörden verfügbar sind, wenn diese die notwendigen Daten aus den entsprechenden Nichtzollsystemen der Union (z.B. TRACES) über das Single-Window-System der EU für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich erhalten können. Der früheste Anwendungszeitpunkt ist für die meisten Nichtzollformalitäten der Union auf den 3.3.2025 festgelegt, für die CITES-Bescheinigungen auf den 1.10.2025 und für das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung auf den 16.12.2025. 

KPME


Verlag C.F. Müller

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