Neue Kategorie des Virusvariantengebiets

1.2.2023

Mit der 8. VO zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung v. 6.1.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 4) wurde u.a. im neuen § 5a ab 7.1.2023 eine stichprobenartige Testpflicht nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet eingeführt. Außerdem gibt es jetzt eine neue Kategorie des Virusvariantengebiets (§ 2 Satz 1 Nr. 3a): Virusvariantengebiet, in dem eine besonders besorgniserregende „Virusvariante aufzutreten droht. Verbunden mit einer solchen Gebietseinstufung ist eine Nachweispflicht bei der Einreise mittels Nukleinsäurenachweis (PCR) oder PoC-Antigen-Test. Die VR China (außer Hongkong) gilt ab 9.1.2023 als ein solches „drohendes“ Virusvariantengebiet. Die Geltung der VO wurde bis 7.4.2023 verlängert.

KPME


Verlag C.F. Müller

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