1.2.2023
Mit Ratsbeschl. (EU) 2022/2451 (ABl. L 320/41 v. 14.12.2022) wurde Kroatien zum 1.1.2023 – gleichzeitig mit der Einführung des Euro – in den Schengen-Raum aufgenommen. Die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands bedeutet, dass alle Personenkontrollen an den Land- und Seebinnengrenzen Kroatiens zu den Schengen-Staaten abgeschafft werden und dass die für die Schengen-Staaten geltenden Rechtsbeziehungen (Anh. des Beschl.) nunmehr auch in ihrem Verhältnis zu Kroatien gelten. Die Personenkontrollen an den Luftbinnengrenzen entfallen erst ab dem 26.3.2023. Alle Einschränkungen der Nutzung des Schengener Informationssystems durch Kroatien wurden mit Wirkung vom 1.1.2023 aufgehoben. Rumänien und Bulgarien blieb die gewünschte Aufnahme in den Schengen-Raum vorerst versagt.
KPME