Gesetzgebung/Rechtspolitische Vorhaben: Übergangsregelung bzgl. der Betreuervergütung
22.12.2022
Neben der bereits oben erwähnten Übergangsregelung bzgl. der Einstufung in die Vergütungsstufen des VBVG gibt es in § 18 VBVG neuer Fassung noch eine weitere Regelung für den Übergang. Um zu vermeiden, dass für jede beruflich geführte Betreuung ein Abrechnungsmonat unterteilt vergütet werden muss – also ein Teil des Monats noch nach den bisherigen und der andere Anteil des Monats nach den neuen gesetzlichen Regelungen – schreibt § 18 VBVG (siehe HK-BUR/Deinert § 18 nF VBVG – Übergangsregelung) vor, dass alle vor dem 1.1.2023 begonnenen Abrechnungsmonate noch vollständig auf Grundlage der bisherigen Fassung des VBVG zu vergüten sind.
Verlag C.F. Müller