22.9.2022
Die Ukraine ist zum 1.10.2022 den Übereinkommen über ein Gemeinsames Versandverfahren und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten (FM Zoll v. 8.9.2022; s. auch Taxation and Customs Union News v. 5.9.2022; die rechtlichen Grundlagen sind noch nicht veröffentlicht worden). Das bedeutet, dass ab 1.10.2022 gemeinsame Versandverfahren mit der Ukraine als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsland durchgeführt werden können. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie mit den anderen Vertragsparteien der Union, über das elektronische Versandsystems NCTS, in Deutschland also mittels ATLAS-Versand. Die Abwicklung von Versandverfahren, die vor dem 1.10.2022 eröffnet wurden und nach dem 1.10.2022 in die Ukraine befördert werden sollen, ist systemseitig nicht möglich (ATLAS – Info 0358/22 v. 8.9.2022). Für diesen Fall wäre weiterhin ein Carnet TIR-Verfahren zu eröffnen.
KPME