Update #41: Der neue EU-Notfallplan zur Gasmangellage

Wen betrifft es? Übergreifendes Thema (26.7.2022)

Unter der Losung save gas for a safe winter hat die EU-Kommission am 20.7.2022 ihren Gas-Notfallplan vorgestellt. Dieser enthält unter anderem folgende Maßnahmen zur Reaktion auf einen möglichen Lieferstopp russischen Erdgases:

  • Die EU-Mitgliedstaaten sollen sich in der Zeit vom 1. August 2022 bis 31. März 2023 darum bemühen, den Gasverbrauch um 15 % zu reduzieren. Bezugsrahmen ist dabei der Schnitt der vergangenen fünf Jahre im selben Referenzzeitraum. Die Maßnahme soll dabei nicht nur für diejenigen Staaten wie zum Beispiel Deutschland oder Österreich gelten, die besonders abhängig von russischem Erdgas sind, sondern auch für die weniger davon abhängigen Mitgliedstaaten. Die gesamte Europäische Union soll also solidarisch handeln. Entsprechend sind die nationalen Notfallpläne anzupassen. Bis auf weiteres sind diese Maßnahmen jedoch freiwillig.
  • Eine neue Verordnung soll die Kommission unter bestimmten Voraussetzungen dazu ermächtigen einen Unionsalarm für die Versorgungssicherheit auszurufen. Dieser würde dann die Mitgliedstaaten zur verbindlichen Senkung der Gasnachfrage verpflichten.
  • In der Industrie sollen finanzielle Anreize zur Einsparung von Erdgas geschaffen werden, zum Beispiel in Form von Ausschreibungen oder Auktionen zur Prämierung bestimmter Einsparmaßnahmen.
  • Die bisherige Abschaltpriorisierung gilt zwar weiter, Privatkunden und kritische Infrastrukturen bleiben also besonders geschützt. Allerdings soll den Mitgliedstaaten aufgegeben werden, Industriezweige zu identifizieren, die besonders geschützt sein sollen und erst nachrangig abgeschaltet werden. Hierbei soll auch die Aufrechterhaltung von Lieferketten eine Rolle spielen.
  • Bei öffentlichen Gebäuden und Bürogebäuden soll die Temperatur auf 19 Grad gesenkt werden.

 


Verlag C.F. Müller

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