5.4.2022
Die Kommission hat Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 bekannt gemacht (ABl. C 80/1 v. 18.2.2022). Sie dienen der Umsetzung des europäischen Grünen Deal, wonach die Netto-Treibhausgasemissionen in einem ersten Schritt bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber den Werten von 1990 und dann bis 2050 (D strebt 2045 an) auf null gesenkt werden sollen (Klimaneutralität) sowie des Legislativpakets „Fit für 55“. Um die ehrgeizigen Klima-, Energie- und Verkehrsziele bis 2030 zu erreichen, müssen hohe Investitionen, u. a. in erneuerbare Energiequellen, getätigt werden, welche die Kommission auf zusätzlich jährlich 390 Mrd. EUR und für andere Umweltziele auf zusätzlich jährlich 130 Mrd. EUR schätzt. Hierfür müssen kosteneffizient private und öffentliche Mittel für Investitionen in allen Wirtschaftszweigen mobilisiert werden. Die Leitlinien geben Aufschluss darüber, wie die Kommission prüfen wird, ob Beihilfemaßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes (einschl. des Klimaschutzes) und des Energiesektors, die nach Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV anmeldepflichtig sind, mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Offen ist, wie sich der Krieg in der Ukraine und die dadurch hervorgerufene Energiekrise auf die ehrgeizigen Ziele des Grünen Deals auswirken werden.
KPME