5.4.2022
Äquatorial Guinea hat am 22.12.2021 seine Beitrittsurkunde zur WCO bei der verwaltenden belgischen Regierung hinterlegt und ist damit das 184. Mitglied dieser Organisation geworden (WCO Newsroom v. 28.1.2022). – Der Beitritt von Kirgistan zur Revidierten Kyoto-Konvention zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren (RKK) als 129. Mitglied ist nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde (17.11.2021) am 17.2.2022 wirksam geworden. Ferner haben die Komoren ihre Beitrittsurkunde zu dieser Konvention am 9.3.2022 (WCO Newsroom v. 9.3.2022) und Guatemala am 10.3.2022 (WCO Newsroom v. 10.3.2022) beim Generalsekretär der WCO hinterlegt, beide Länder während der 28. Sitzung des Revidierten Kyoto-Konventions-Ausschusses, und wurden damit der 130. und 131. Mitgliedstaat dieser Konvention. Die beiden Beitritte werden jeweils drei Monate nach der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wirksam.
KPME