Wen betrifft es? Stromerzeuger
Auf dem Weg zur Klimaneutralität werden als Brückentechnologie gerade nach dem Ausstieg aus Atom und Kohle zusätzliche Gaskraftwerke, insbesondere als Back-up Kapazitäten benötigt werden. Daher sollte das Investitionsumfeld für Bau und Betrieb (Praxishandbuch Teil 2.1, Rn. 179 ff.) solcher Kraftwerke günstig bleiben. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Anleger und Bürger ihr Geld in den Bau von Gaskraftwerken stecken.
Und hier kommt die Taxanomie-Verordnung der EU-Kommission ins Spiel. Darin listet die Kommission alle diejenigen Tätigkeiten auf, welche sie als klimafreundlich ansieht. Ein solches Label ist extrem wichtig, da die meisten Anleger heute großen Wert auf die Nachhaltigkeit ihrer Geldanlage legen. Kurzum führt eine Listung in der Taxanomie zu hohen Geldströmen in die dort gelisteten Technologien.
Politisch am allermeisten umstritten ist zwar die Einstufung von Atomkraft; da der Atomausstieg in Deutschland inzwischen aber Konsens ist, kommt der Einstufung von Erdgas als nachhaltig eine große praktische Bedeutung für ein günstiges Investitionsumfeld für Gas-Kraftwerke zu. Zu beachten ist aber, dass diese Einstufung an Bedingungen geknüpft ist. Die genauen Bedingungen stehen zwar noch nicht endgültig fest. Vieles spricht derzeit aber für folgende Kriterien:
- Emissionsschwellenwert von 270 g CO2/e/KWh für KWK-Anlagen
- Ersetzung fossiler Festbrennstoffe
- EE-Anlagen stehen nicht zur Verfügung
- Emissionsreduktion von 55 % pro KWh des Energie-Outputs
- Ab 1.1.2026 mit dann steigender Tendenz Befeuerung mit 30 % klimaneutralen Gasen
- Kein Überschreiten der Erzeugungskapazität der Altanlage