Wen betrifft es? Immobilienwirtschaft
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt sowohl bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen, zunehmend aber auch im Bestand immer schärfere Klimaschutzstandards vor (Praxishandbuch Teil 2.4, Rn. 1 ff.). Dabei geht der Staat nach dem Prinzip Fordern und Fördern vor. Das heißt es gibt auch Förderprogramme. Das wichtigste davon ist die Bundesförderung effiziente Gebäude BEG (Praxishandbuch Teil 2.4, Rn. 22 f.).
Dieses Programm hat die Bundesregierung jetzt hinsichtlich der Effizienzstandards EH55 und EH40 gestoppt. Siehe hierzu die Pressemitteilung des BMWi.
EH55 bzw. EH40 bedeutet, dass der Energieverbrauch eines Neubaus nur 55 bzw. 40 % eines Standardhauses im Sinne des GEG beträgt. Grund für den Stopp ist zum einen die hohe Anzahl der Förderanträge und die dadurch eingetretene Ausschöpfung der hierfür bereit gestellten Haushaltsmittel und zum andern die Tatsache, dass der EH55 Standard ohnehin inzwischen Marktstandard ist und daher kein Grund für eine Förderung mehr besteht. Diese Förderung wird daher komplett eingestellt. Die anspruchsvollere Neubauförderung nach dem EH40 wird hingegen nur vorübergehend ausgesetzt, um sie zu überprüfen. Gleiches gilt für die Förderung der energetischen Sanierung.
Die Förderung soll aber nicht grundsätzlich enden, sondern mehr auf die Einsparung von CO2 fokussiert sein und nicht einfach nur die Energieeffizienz fördern. Beispielsweise wäre dann die Errichtung einer Solarthermie-Anlage förderwürdiger als die bloße Senkung des Heizölverbrauchs, weil bei Ersterem deutlich mehr CO2 eingespart wird als bei Letzterem. Anträge, die bis zum Förderstopp am 26.1.2022 gestellt wurden, werden aber noch bearbeitet.