Wen betrifft es? Immobilienwirtschaft
Das Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG) sieht verbindliche jährliche Emissionsziele für verschiedene Wirtschaftssektoren vor. Werden diese nicht eingehalten, muss die Bundesregierung rechtlich verpflichtend nachsteuern (Praxishandbuch Teil 1.2, Rn. 25 ff.). Für den Immobiliensektor war so für das Jahr 2020 ein Budget von 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent vorgesehen. Tatsächlich waren es aber 120 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, so dass die restlichen 2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent jetzt nachgeholt werden müssen. Hierfür hat die Bundesregierung Fördervolumen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Praxishandbuch Teil 2.4, Rn. 22 f.) für 2021 um rd. 5,8 Mrd. Euro aufgestockt. Dabei haben Förderberechtigte die Wahl zwischen einer zinsgünstigen Kreditförderung in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss und einer Zuschussförderung. Die Bauvorhaben werden zur Qualitätssicherung von Energieeffizienzexperten überwacht.