Wen betrifft es? Übergreifendes Thema
Wie unter anderem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt (Praxishandbuch Teil 1.3, Rn. 1 ff.), spielen von NGOs angestrengte Klagen gegen Regierungen und Konzerne eine immer größere Rolle bei der Durchsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Nun ist in Deutschland eine weitere Klage hinzugekommen. Eingereicht wurde sie von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die durch ihre Durchsetzung von Dieselfahrverboten in Innenstädten (Praxishandbuch Teil 2.5, Rn. 126 ff.) einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde.
Nach Klagen gegen BMW und Mercedes hat die DUH jetzt den fossilen Energiekonzern Wintershall Dea im Visier. Das von dieser Firma gelieferte Mineralöl und Erdgas ist jährlich für ca. 80 Mio. Tonnen CO2 verantwortlich. Außerdem ist die Firma an dem umstrittenen Projekt North Stream 2 beteiligt.
Die DUH fordert das Unternehmen auf, spätestens ab 2026 keine neuen Erdöl- bzw. Erdgas-Förderungsprojekte mehr zu beginnen, die CO2-Reduktionsziele des Pariser Abkommens einzuhalten und aus dem North Stream 2 Projekt auszusteigen. Grundlage der rechtlichen Argumentation ist das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Wintershall Dea lehnt jedoch all dieses ab und plant sogar noch eine Ausweitung seiner Erdöl- und Erdgasförderung.