Weitere (modifizierte) Einfuhrabgabenfreiheit zur Bekämpfung von Covid 19

14.1.2022

Mit Beschl. (EU) 2021/2313 (ABl. L 464/11 v. 28.12.2021) wurde erneut eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs benötigt werden, bis 30.6.2022 gewährt. Begünstigt sind allerdings nur Einfuhren in die 23 Mitgliedstaaten (darunter D), die um die Weitergewährung der Befreiung ersucht hatten. Nicht begünstigt sind hiernach solche Einfuhren nach Frankreich, Litauen, Zypern und in die Slowakei. S. dazu auch Taxation and Customs Union News v. 22.12.2021. In diesem Zusammenhang wurden auch die Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll mit Stand 7.1.2022 hinsichtlich der Einfuhr von Hilfsgütern aktualisiert (FM Zoll v. 7.1.2022).

KPME
 


Verlag C.F. Müller

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