14.1.2022
Die USA und die EU haben sich auf eine Aussetzung der gegenseitigen Strafzölle geeinigt. Nachdem die USA am 31.10.2021Änderungen ihrer Schutzmaßnahmen zum 1.1.2022 angekündigt haben (Ersetzung der Zollsätze von 25 % auf Stahlerzeugnisse bzw. von 10 % auf Aluminiumerzeugnisse aus der EU jeweils durch Zollkontingente; Verlängerung der für das US-Steuerjahr 2021 gewährten und in Anspruch genommenen Ausnahmen für aus der EU eingeführte Stahlerzeugnisse um einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ohne neuen Antrag bis zum 31.12.2023; keine Zölle auf Einfuhren von derivativen Stahl- und Aluminiumerzeugnissen aus der Union) hat die EU mit DVO (EU) 2021/2083 (ABl. L 426/41 v. 29.11.2021) die Anwendung ihrer zusätzlichen Wertzölle, die mit den DVOen (EU) 2018/886 und 2020/502 eingeführt wurden, ab 1.1.2022 (Anh. I der DVO/EU 2018/886) ausgesetzt bzw. die bereits bis 30.11.2021 gewährte Aussetzung (Anh. II dieser DVO) ab 1.12.2021 verlängert; ferner ausgesetzt ab 1.1.2022 wurden die zusätzlichen Wertzölle für die in Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und b der DVO (EU) 2020/502 aufgeführten Waren sowie der zusätzliche Wertzoll, der ab 8.2.2023 gelten sollte. Alle Aussetzungen gelten bis 31.12.2023, ohne dass die EU dadurch ihren Standpunkt aufgibt, dass die Schutzmaßnahmen der USA mit dem WTO-Übereinkommen unvereinbar sind. Man hofft, durch Verhandlungen die Probleme auflösen zu können.
KPME