Update #15: BAFA zu Einzelheiten des Claw-Back Mechanismus

Wen betrifft es? Energieintensive Unternehmen

Viele Industrieunternehmen betreiben eigene hocheffiziente KWK-Anlagen und ersparen sich so im Rahmen des Eigenversorgungsprivilegs 60 % der EEG-Umlage (Praxishandbuch Teil 2.3, Rn. 183 ff.). Für Anlagen mit mehr als 1 MW bis einschließlich 10 MW hat der Gesetzgeber aus beihilferechtlichen Gründen jedoch die Privilegierung aufgehoben, sofern die Anlage eine Auslastung von mehr als 3.500 Vollbenutzungsstunden aufweist, dabei aber für energieintensive Unternehmen nach Liste 1 der Anlage 4 zum EEG 2021 eine Rückausnahme gemacht (Praxishandbuch Teil 2.3, Rn. 186 f.). Wie der Status des energieintensiven Unternehmens im Einzelnen nachgewiesen werden kann, hat nun das BAFA in seinem Hinweisblatt zur Feststellung der Branchenzugehörigkeit für KWK-Anlagenbetreiber näher ausgeführt. Danach ist zunächst ein Antrag beim BAFA erforderlich, dem eine entsprechende Einstufung der statistischen Landesämter beizufügen ist. Das BAFA ist aber an diese Einstufung nicht gebunden und hat ein eigenes Prüfungsrecht. Erst wenn das BAFA einen entsprechenden Feststellungsbescheid erlässt, kann sich das Unternehmen auf die Rückausnahme berufen.


Verlag C.F. Müller

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