Update #5: Besondere Ausgleichsregelung – Auslegung Anlage 4

Wen betrifft es? Energieintensive Unternehmen

Ein Antrag zur Reduzierung der EEG-Umlage (Praxishandbuch Teil 2.3, Rn. 50 ff.) setzt zu allererst die Einordung als Produzierendes Gewerbe in die WZ-Klassen der Anlage 4 zum EEG 2021 voraus. Hier gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen dem restriktiven BAFA und den Unternehmen, zumal das BAFA an die Bescheinigungen der statistischen Landesämter nicht strikt gebunden ist.
Mit seinem Urteil vom 9. Juni 2021 (Az.: 8 C 27.20) hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob auch eine Bananenreiferei als antragsberechtigtes Produzierendes Gewerbe angesehen werden kann. Das BAFA hatte diesen Status mit der Begründung verweigert, dass eine Bananenreiferei kein neues Produkt herstelle, da diese nur aus grünen und unreif geernteten Bananen durch Reifegasbehandlung Bananen für den Endkunden mache.
Zwar gab die Vorinstanz dem Unternehmen recht und war der Auffassung, dass auch solche Tätigkeiten unter die Anlage 4 fallen. Das Bundesverwaltungsgericht hingegen bestätigte die Sicht des BAFA: Eine Bananenreiferei kann danach weder als Verarbeitung von Obst und Gemüse noch einem anderen verarbeitenden Gewerbe des Abschnitts C der WZ 2008 zugeordnet werden und ist daher nicht antragsberechtigt, da es zur Landwirtschaft im Sinne des Abschnitts A der WZ 2008 gehöre.


Verlag C.F. Müller

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