Wen betrifft es? Übergreifendes Thema
Mit dem EEG-Umlagemechanismus wird die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien finanziert (Praxishandbuch Teil 1.3, Rn. 95 ff.). Die Umlage stieg in den letzten Jahren immer mehr und bedrohte damit zusammen mit den anderen netzseitigen Umlagen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Zuletzt betrug sie 6,500 ct/kWh. Nun haben die Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Internetplattform Netztransparenz https://www.netztransparenz.de/Pressebereich/Detail/11579/eeg-umlage-2022-betraegt-3723-cent-pro-kilowattstunde-bundeszuschuss-senkt-umlage-um-0934-cent-pro-kilowattstunde die EEG-Umlage für das Jahr 2022 bekannt gegeben. Ihre Höhe liegt jetzt bei 3,723 ct/kWh und damit 2,777 ct/kWh weniger als dieses Jahr.
Die erfreuliche Reduzierung hat drei Gründe. Zum einen das hohe Niveau der Börsenstrompreise und der daraus entstandene hohe EEG-Kontostand zum 30.09.2021 mit 1,3 ct/kWh, zum anderen der Zuschuss aus den Einnahmen des nationalen Emissionshandels (Praxishandbuch, Teil 2.2, Rn. 142 ff.) mit 0,934 ct/kWh. Ein weiterer Effekt ist die Tatsache, dass inzwischen die ersten Anlagen aus der regulären 20-jährigen Förderung herausfallen und damit auch das EEG-Konto weniger belasten.