Rückwirkende Aussetzung von Einfuhrzöllen in der Fischerei

6.10.2021

Die VO (EU) 2021/1203 (ABl. L 261/1 v. 22.7.2021) ändert die VO (EU) 2020/1706, welche autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum 2021-2023 eröffnet und verwaltet. Infolge des Austritts des UK aus der Union und des damit verbundenen Wegfalls der Präferenzregelung für die britischen überseeischen Länder und Gebiete sowie des Auslaufens der Zusatzprotokolle mit Norwegen und Island hängt die Versorgung mit bestimmten Fischereierzeugnissen in der Union gegenwärtig von Einfuhren aus Drittländern ab. Daher setzt die ÄnderungsVO die Einfuhrzölle auf Patagonische Kalmare, Heringe in Salzlake, gefrorene Filets und Lappen von Heringen, Filets von Rotbarsch sowie gefrorenen Fisch verschiedener Arten im Rahmen angemessen großer Zollkontingente rückwirkend ab 1.1.2021 aus.

KPME


Verlag C.F. Müller

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