Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

26.08.2021

Nach dem Beschl. des BVerfG v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17, ist die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab 1.12014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % (Jahreszinssatz also 6 %) zugrunde gelegt wird. Gleichwohl ist das bisherige Recht für bis einschl. in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar. Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die Vorschriften dagegen unanwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen (s. auch PM des BVerfG Nr. 77/2021 v. 18.8.2021). Bürger, die solche Zinsen zahlen mussten, können sich freuen; wer Erstattungszinsen erhalten hat, muss abwarten, ob und inwieweit der Gesetzgeber hier Rückforderungen anordnet.

KPME

 


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite