Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr

26.08.2021

Die mitgliedstaatenübergreifende Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr (Art. 179 Abs. 1 UZK) kann ab sofort sowohl auf der Grundlage einer Standardzollanmeldung als auch im Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung/Anschreibung in der Buchführung des Anmelders in alle gem. Art. 149 Abs. 1 UZK-DelVO zulässigen Einfuhrverfahren, einschließlich des zollrechtlich freien Verkehrs, beantragt werden (FM Zoll v. 11.8.2021).

KPME


Verlag C.F. Müller

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