Neue Dual-Use-Verordnung

22.6.2021

Die Dual-Use VO (EG) Nr. 428/2009 wurde nach zahlreichen Änderungen jetzt als VO (EU) 2021/821 des EP und des Rates v. 20.5.2021 neu kodifiziert (ABl. L 206/1 v. 11.6.2021). Die Neufassung gilt ab 9.9.2021.
Für Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung, die vor diesem Tag gestellt wurden, gilt die bisherige Fassung der VO weiter. Anh. VI enthält eine Entsprechungstabelle.

KPME


Verlag C.F. Müller

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