Neue Dual-Use-Verordnung
22.6.2021
Die Dual-Use VO (EG) Nr. 428/2009 wurde nach zahlreichen Änderungen jetzt als VO (EU) 2021/821 des EP und des Rates v. 20.5.2021 neu kodifiziert (ABl. L 206/1 v. 11.6.2021). Die Neufassung gilt ab 9.9.2021.
Für Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung, die vor diesem Tag gestellt wurden, gilt die bisherige Fassung der VO weiter. Anh. VI enthält eine Entsprechungstabelle.
KPME
Verlag C.F. Müller