Neue Leitfäden zum freien Warenverkehr im Binnenmarkt

21.4.2021

Der freie Warenverkehr im Binnenmarkt gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der EU. Deshalb war es höchste Zeit, dass die EU ihren Leitfaden zu den Art. 34 bis 36 AEUV aus 2009 aktualisiert hat (ABl. C 100/38 v. 23.3.2021). Der Leitfaden berücksichtigt die einschlägige Rspr. des EuGH der letzten elf Jahre und bietet somit einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Anwendung der Art. 34 bis 36 AEUV. Er soll die Anwendung der EU-Rechtsvorschriften über den freien Warenverkehr erleichtern, die Durchsetzung der Vorschriften verbessern und dazu beitragen, dass Unternehmen und Verbraucher in der EU in den Genuss der Vorteile kommen, die ihnen der Binnenmarkt für Waren bringen kann. Letztlich soll der (nicht rechtsverbindliche) Leitfaden zu einer kohärenten Anwendung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt beitragen und helfen, verbleibende Hemmnisse zu beheben und keine neuen entstehen zu lassen. Eine Ergänzung hierzu bietet der Leitfaden zur Anwendung der VO (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind (ABl. C 100/16). Die seit 19.4.2020 gültige (modernisierte) VO soll das Funktionieren des Binnenmarktes dadurch stärken, dass die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung verbessert wird und ungerechtfertigte Handelshemmnisse abgebaut werden (Art. 1 Abs. 1). Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung leitet sich aus der Rspr. des EuGH zu den Art. 34 und 36 AEUV ab. Diese finden Anwendung, wenn keine Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Waren oder bestimmte Aspekte von Waren vorliegen.

KPME


Verlag C.F. Müller

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