26.1.2021
Am letzten Tag des Jahres 2020 ist doch noch ein Post-Brexit-Handelsvertrag der EU mit dem UK zustande gekommen, mit dem der „harte“ Brexit in letzter Minute verhindert und eine Freihandelszone zwischen der EU und dem UK geschaffen werden konnte. Nachdem im Wege gegenseitigen Nachgebens die noch offenen Probleme bei der Fischerei und den Wettbewerbsfragen (einzuhaltende Standards) am 24.12.2020 beseitigt werden konnten, gab der Rat nach Vorliegen der erforderlichen Sprachfassungen am 29.12.2020 mit Beschl. (EU) 2020/2252 (ABl. L 444/2 v. 31.12.2020) die Unterzeichnung des ausgehandelten Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sowie von zwei weiteren Abkommen (Geheimschutzabkommen, Kernenergieabkommen) frei. Die Abkommen wurden noch zum Jahresende von den zuständigen Gremien unterzeichnet und werden mit Wirkung ab 1.1.2021 vorläufig angewandt (ABl. L 1/1 v. 1.1.2021). Das Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement = TCA) sowie das Geheimschutzabkommen sind im ABl. L 444/14 bzw. 1463 nebst einer gemeinsamen Erklärung zur Regulierungszusammenarbeit der Vertragspartner bei Finanzdienstleistungen (S. 1475) und einer Mitteilung der Union (S. 1486) in Rohform, d.h. ohne die übliche vorherige sprachjuristische Überarbeitung, veröffentlicht worden. Deshalb können die veröffentlichten Wortlaute technische Fehler und Ungenauigkeiten enthalten, die in den kommenden Monaten berichtigt werden. Die letztlich verbindlichen und endgültigen Wortlaute der Abkommen, die die unterzeichneten Fassungen von Anfang an ersetzen werden, sollen baldmöglichst bis spätestens 30.4.2021 im ABlEU veröffentlicht werden (vgl. den Hinweis für die Leser auf S. 1 des ABl. L 444). Die vorläufige Anwendung ist bis zum 28.2.2021 befristet, kann aber im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden, falls bis dahin die erforderlichen Ratifikationsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die förmliche Ratifizierung mit dem Ziel eines regulären Inkrafttretens soll nachgeholt werden. Über FM Zoll v. 21.1.2021 können Informationen der Kommission zur neuen Partnerschaft in englischer Sprache sowie auch der vorläufige deutsche Text des TCA heruntergeladen werden.
KPME