EU schafft Zölle für Langusten und Hummer vorübergehend ab

18.12.2020

Mit VO (EU) 2020/2131 (ABlEU L 430/1 v. 18.12.2020)  hat die EU die erga-omnes Zölle für Langusten und Hummer für den Zeitraum (rückwirkend) vom 1.8.2020 bis 31.7.2025 abgeschafft. Auch wenn dies wie ein unverdienter Leckerbissen für Feinschmecker wirkt, so könnte dies doch ein Anfang sein, die gestörten Handelsbeziehungen mit den USA in ein neues Zeitalter zu führen. In den Erwägungsgründen der VO wird genau dies angeführt: „Die Union ist fest entschlossen, seine [ihre] Handels- und Investitionsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten zu verbessern. Dazu gehören die Erschließung neuer Wege zur Verbesserung der bilateralen Handelsbeziehungen, zum Abbau handelspolitischer Irritationen und zur Beilegung laufender Handelsstreitigkeiten. Zugrunde liegt eine Gemeinsame Erklärung der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union über ein Zollabkommen vom 21.8.2020 (s. Dok. ST 12652/20). Im Gegenzug senken die USA zum gleichen Zeitpunkt ihre Meistbegünstigungszollsätze für sechs Tarifpositionen: 1604 20 05, 7013 41 50, 3214 90 50, 3601 00 00, 9613 10 00, 9613 90 80, d.h. für Krebstierfleisch, bestimmte Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen; Schießpulver, nicht nachfüllbare Gasfeuerzeuge und Teile für nicht elektrische Feuerzeuge) und – was wichtiger ist – verzichten auf die Einführung neuer Maßnahmen gegenüber der Union, die den mit der Gemeinsamen Erklärung verfolgten Zielen abträglich sind. Die VO enthält ferner eine Revisionsklausel zugunsten der Kommission, falls die USA ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zollbeteiligten in der Union werden auf Antrag die überzahlten Zölle erstattet.

KPME


Verlag C.F. Müller

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