Afrikanische Schweinepest in Deutschland

7.10.2020

Anfang September hat die Seuche, wie schon lange befürchtet, auch D erreicht. In den drei an Polen angrenzenden brandenburgischen Landkreisen Oder-Spree, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße wurden mehrere verseuchte Wildschweinkadaver aufgefunden. Mit DBeschl. (EU) 2020/1270 (ABl. LI 297/1 v. 11.9.2020) wurden deshalb vorläufige Schutzmaßnahmen getroffen, die einstweilen bis 30.11.2020 gelten; mit DBeschl. (EU) 2020/1391 (ABl. L 321/5 v. 5.10.2020) wurden, nach Entdeckung eines verseuchten Wildschweins in der Ge-meinde Bleyen-Genschmar, weitere Gemeinden in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt/Oder bis zu dem genannten Termin in die Schutzmaßnahmen einbezogen. Eine Aufnahme von D in den Anh. des DBeschl 2014/709/EU ist noch nicht erfolgt; zunächst wurde nur die Gefahrenlage in den angrenzenden Gebieten Polens hochgestuft (von Teil I nach Teil II des Anh.). Für die Schweineproduzenten in D ist der Ausbruch der Seuche bitter: D gilt jetzt als Ganzes nicht mehr als seuchenfrei. Verschiedene Hauptabnehmerländer in Asien (China, Korea, Japan) und Südamerika (Argentini-en, Brasilien) haben bereits die Einfuhr von deutschem Schweinefleisch verboten. Lieferungen in die EU-Mitgliedstaaten sind lediglich für Schweine und Schweinefleisch mit Herkunft aus den betroffenen Kreisen verboten. Diese wurden durch die Errichtung eines Wildschweinzauns abgeriegelt, um dadurch ein weiteres Vordringen der Seuche jedenfalls auf diesem Weg zu verhindern.

KPME


Verlag C.F. Müller

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