Neues zum System der Verbrauchsteuern

15.9.2020

Die bisherige VSt-SystemRL 2008/118/EG wird zum 13.2.2023 durch die RL (EU) 2020/262 abgelöst. FM Zoll v. 4.9.2020 unterrichtet ausführl. über die dadurch herbeigeführten verbrauchsteuerrechtlichen Änderungen. Die Umsetzung der RL ins nationale Recht soll bis spätestens Ende 2021 durch das Siebte Ges. zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen erfolgen. – Die elektronische Übermittlung nimmt auch im deutschen VSt-Recht langsam Gestalt an. Mit der nationalen VO zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (VStDÜV) v. 14.8.2020 (BGBl. I 2020, 1960, in Kraft ab 1.1.2021) wird für alle Erklärungen (auch für Steuererklärungen) betreffend die besonderen VSt und die LuftverkehrSt die elektronische Übermittlung ermöglicht. Ihre Einführung setzt jedoch für jede Steuerart eine gesonderte Bekanntgabe des BMF im BAnz. voraus. Bis zum Ablauf des auf diese Bekanntgabe folgenden dritten Jahres ist auch die bisherige Schriftform noch zulässig. Im Einzelfall kann auch noch danach aus Billigkeitsgründen eine Ausnahme durch das zuständige HZA zugelassen werden. Alle einschlägigen nationalen verbrauchsteuerrechtlichen VOen und die LuftverkehrsteuerV wurden angepasst.

KPME


Verlag C.F. Müller

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