15.9.2020
Als Präferenznachweise bei der Einfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen nach Vietnam gelten ausschließlich die Erklärung zum Ursprung eines registrierten Ausführers (insoweit Berichtigung der Mitteilung im ABl. C 196 v. 11.6.2020 im ABl. C 281/7 v. 26.8.2020) oder jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6.000 Euro. In Vietnam hingegen sind für Ursprungserzeugnisse mit einem Gesamtwert von mehr als 6.000 Euro zwecks Präferenzgewährung in der EU Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 auszustellen; das REX-System gilt nach dem Präferenzabkommen nicht. Hier sind nicht konforme EUR.1-Formulare im Verkehr: Für EUR.1, deren Hintergrund mit einem guillochierten Überdruck in Blau statt in Grün versehen ist, hat die Kommission eine Übergangsfrist für die Anerkennung dieser nicht konformen EUR.1 mit einer Seriennummer von AA000001 bis AA100000 bis zum 31.12.2020 gewährt (FM Zoll v. 4.9.2020). – Die Umrechnungskurse des vietnamesischen Dongs in Euro für Präferenzzwecke wurden zum 1.8.2020 festgesetzt mit 152.743.140 (= 6.000 €), 30.548.628 (= 1.200 €) und 12.728.595 (= 500 €), vgl. Taxation and Customs Union News v. 31.8.2020.
KPME