19.5.2020
Schengen war lange Zeit praktisch tot. So hatte Deutschland seine Landgrenzen zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich geschlossen und die noch offenen Übergänge (ab 20.3.2020, mit Grenzkontrollen) der Kommission notifiziert (BAnz. AT 03.04.2020 B1). Die genannten Grenzschließungen sind von D bis zum 4.5., dann ein weiteres Mal bis 15.5.2020 verlängert worden. Ab 16.5.2020 bietet sich ein differenziertes Bild: Die Grenzen zu Luxemburg sind wieder ganz offen und ohne Kontrollen passierbar, so wie es in der ganzen Zeit auch zu NL der Fall war. Zu Österreich, Frankreich und Schweiz sind zwar alle Grenzübergänge wieder offen, was hauptsächlich dem Kleinen Grenzverkehr nützt, denn Urlaubs- und Vergnügungsreisen, Einkaufs- und Tankfahrten sind weiterhin untersagt; für einen Grenzübertritt bedarf es nach wie vor eines triftigen Grundes (z.B. Besuch von Verwandten, familiäre Angelegenheiten, Geschäftsreisen). Es werden stichprobenweise Kontrollen durchgeführt, die aber allmählich zurückgeführt werden sollen. Mit Dänemark sind die bilateralen Gespräche noch nicht abgeschlossen, ebenso mit Belgien, Polen und Tschechien (diese Länder hatten einseitig ihre Grenzen zu D blockiert). Spätestens zum 15.6.2020 sollen, auch nach dem Willen der Kommission, an allen Binnengrenzen wieder die Schengen-Anforderungen erfüllt werden, sofern die Entwicklung der Pandemie dies zulässt. (Liste der aktuell bestehenden Kontrollen an den Binnengrenzen).
In diesem Zusammenhang hat die Kommission jetzt im ABl. C 169 v. 15.5.2020 Leitlinien zur Zurückführung der Covid-19-Maßnahmen erlassen: Leitlinien für die schrittweise Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen und für Gesundheitsprotokolle im Gastgewerbe (S. 1); Leitlinien für die schrittweise Wiederherstellung der Verkehrsdienste und Verkehrsverbindungen (S. 17) sowie eine Mitteilung „Hin zu einem abgestuften und koordinierten Vorgehen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und zur Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen“ (S. 30).
KPME