14.4.2020
Die deutsche Zollverwaltung liefert nahezu täglich aktualisierte Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf Zoll und Warenverkehr (s. zuletzt FM Zoll v 9.4.2020 – Coronakrise). – Auch die Kommission wird in diesem Bereich mit zahlreichen Leitlinien tätig: So z.B. die Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen (ABl. CI 86/1 v. 16.3.2020); Leitlinien zur Umsetzung der sog. „Green Lanes“ (ABl. CI 96/1 v. 24.3.2020); Leitlinien für die EU-Soforthilfe im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen in der COVID-19-Krise (ABl. CI 111/1 v. 3.4.2020); Leitlinien für die Erleichterung des Luftfrachtbetriebs während des COVID-19-Ausbruchs (ABl. CI 100/1 v. 27.3.2020). Ziel aller Leitlinien ist die Aufrechterhaltung und Integrität eines funktionierenden Binnenmarkts, insb. der Lieferketten, unter Wahrung des Gesundheitsschutzes. Die Mitgliedstaaten müssen ihre eigenen Staatsbürger und Einwohner stets einreisen lassen und Bürgern und Einwohnern anderer EU-Länder, die nach Hause zurückkehren, die Durchreise ermöglichen. Gleichwohl sind im Personenverkehr die Schengen-Errungenschaften derzeit tot. Die Binnengrenzen sind nicht mehr durchlässig. So hat D seine Landgrenzen zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich geschlossen und die noch offenen Übergänge (ab 20.3.2020, mit Grenzkontrollen) der Kommission notifiziert (BAnz. AT 03.04.2020 B1). Die Grenzen zu Belgien und NL sind derzeit noch offen (Stand: 13.4.2020).
KPME