14.4.2020
Neben den bereitgestellten Sondermitteln aus dem Haushalt und einer Kreditaufnahme in erheblichem Umfang hilft die EU ihren Mitgliedstaaten auch mittelbar, indem sie Überschreitungen des Verschuldungsgrenzwerts duldet und vor allem hinsichtlich der Subventionierung in den Mitgliedstaaten ihre strengen Beihilferichtlinien und -prüfungen lockert. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Mitteilung der Kommission „Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ (ABl. CI 91/1 v. 20.3.2020; geändert und erweitert ABl. CI 112/1 v. 4.4.2020). Ferner betrachtet die Kommission alle wirtschaftlichen und politischen Risiken, die mit Ausfuhren in Staaten, die bislang als Staaten mit marktfähigen Risiken eingestuft waren, ab 27.3. bis vorerst 31.12.2020 als vorübergehend nicht marktfähig. Das hat zur Folge, dass diese Ausfuhren mit staatlichen kurzfristigen Exportkreditversicherungen abgesichert werden dürfen (Mitteilung der Kommission im ABl. CI 101/1 v. 28.3.2020). Am 9.4.2010 haben sich die Finanzminister der EU schließlich nach tagelangem harten Ringen auf ein Hilfspaket in Höhe von über 500 Mrd. Euro für die Wirtschaft der EU geeinigt. Es beruht auf drei Säulen: Aus dem europäischen Haushalt gibt es ein europäisches Kurzarbeitergeld (SURE) in Höhe von 100 Mrd.; der Euro-Rettungsfonds ESM (240 Mrd., auf den jedes Land bis zu 2 % seiner Wirtschaftsleistung – das wären für Italien 36 Mrd. und für Spanien 25 Mrd. – zugreifen kann), gewährt zinsgünstige Kredite ohne weitere Auflagen zur Finanzierung der Kosten der Pandemie); und schließlich gibt es einen Garantiefonds für Unternehmenskredite der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 200 Mrd. Die von den Südländern und Frankreich geforderten Eurobonds mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitgliedstaaten, falls einer zahlungsunfähig wird, scheinen vorerst vom Tisch; dafür wurde die Einrichtung eines Wiederaufbaufonds (eine Art Marshallplan) nach Beendigung der Krise zur Ankurbelung der Wirtschaft vereinbart. Ob dies zur Befriedung des erneut zu Tage getretenen gewaltigen Nord-Süd-Konflikts innerhalb der EU ausreicht, wird sich zeigen.
KPME