Verhältnis EU – UK im Jahr 2020

14.4.2020

Das Austrittsabkommen der EU mit dem UK (endgültige Fassung: ABl. L 29/7 v. 31.1.2020) ist am 1.2.2020 in Kraft getreten (L 29/189). Damit ist das UK kein Mitglied der EU mehr. Es gibt jetzt nur noch die EU-27. In der Übergangszeit bis 31.12.2020 wird das UK gleichwohl noch die Regeln der Zollunion und des Binnenmarkts einhalten und in von der EU abgeschlossenen völkerrechtlichen Abkommen wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt. S. dazu auch die Verbalnote der EU im WTO-Dok. WT/LET/1462 v. 29.1.2020. Das UK ist nach beiderseitiger Auffassung in der Übergangszeit auch noch in die von der EU-28 abgeschlossenen und am 31.1.2020 in Kraft befindlichen Präferenzabkommen einbezogen. Belastbare Aussagen, ob die Partnerländer diese Auffassung ebenfalls teilen, gibt es noch nicht, und es besteht somit die Gefahr, dass ausgestellte/ausgefertigte Ursprungsnachweise für Erzeugnisse mit Vormaterialien mit „Ursprung“ im UK in manchen Partnerländern als nicht konform angesehen werden könnten und für die Inanspruchnahme einer Präferenzbehandlung in diesen Ländern nicht anerkannt werden. Vgl. die Informationen in FM Zoll v. 20. und 29.1.2020. Bei neuen internationalen Abkommen und neuen Entscheidungen in internationalen Gremien ist das UK hingegen ab 1.2.2020 eigenständige Vertragspartei.

In Durchführung der endgültigen politischen Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem UK (ABl. C 34/1 v. 31.1.2020), in der die Parteien u. a. vereinbart haben, eine ambitionierte, weitreichende und ausgewogene Wirtschaftspartnerschaft mit einem Freihandelsabkommen zu entwickeln unter gleichzeitiger Respektierung der Integrität des Binnenmarkts und der Zollunion der Union einerseits sowie des Inlandsmarkts und einer unabhängigen Handelspolitik des UK andererseits (Nr. 17 der Erklärung), hat der Rat mit Beschl. (EU, Euratom) 2020/266 (ABl. L 58/53 v. 27.2.2020) die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit dem UK über ein neues Partnerschaftsabkommen aufzunehmen. Ob dies bis zum 31.12.2020 gelingt, ist angesichts der sich bereits offen zu Tage liegenden Schwierigkeiten und der zu befürchtenden zeitlichen Verzögerung durch Covid-19 sehr zweifelhaft. Ein „harter Brexit“ könnte also nur aufgeschoben sein, ist m. E. aber angesichts des wirtschaftlichen Niedergangs durch die Pandemie beidseitig des Kanals wenig wahrscheinlich. S. zum Ganzen die aktualisierte FM Zoll v. 13.2.2020: Neufassung zum Brexit: Welche zollrechtlichen Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten?

KPME


Verlag C.F. Müller

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