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Kabinett ebnet Weg für Europäische Staatsanwaltschaft

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen, mit dem im deutschen Recht die Grundlagen geschaffen werden sollen, damit die Europäische Staatsanwaltschaft ab Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Strafverfolgungsbehörde mit Sitz in Luxemburg soll als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union Straftaten gegen den EU-Haushalt wie beispielsweise Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verfolgen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht die Europäische Staatsanwaltschaft als großen „Schritt zur effektiveren Bekämpfung von grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität und ein klares Signal gegen den Missbrauch von EU-Geldern.“
Die EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft war bereits im November 2017 in Kraft getreten. Im September 2019 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf die frühere Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde Laura Codruta Kövesi als erste Europäische Generalstaatsanwältin.

Link zum Gesetzentwurf auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz


Verlag C.F. Müller vom 22.1.2020

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